Services für die Betriebsärztliche Betreuung
Die Bestellung und die Aufgaben eines Betriebsarztes sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt und durch die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert: Der Betriebsarzt unterstützt den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Er berät unter anderem zur Gestaltung der Arbeitsplätze, der Auswahl von Körperschutzmitteln und zu ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen. Zudem ist er Mitglied im Arbeitsschutzausschuss, wo er mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten, Unternehmern und Betriebs- bzw. Personalrat zusammenarbeitet.
Unsere Betriebsärzte führen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung die arbeitsmedizinischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen durch. Sie dienen der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Darüber hinaus führen sie Eignungsuntersuchungen durch.
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Betriebsärzte: Die Betreuung bietet Ihnen Rechtssicherheit und hilft Ihnen, die Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten zu erfüllen.