Pflicht nach Arbeitssicherheitsgesetz
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind regelmäßige Betriebsbegehungen für jeden/jede Arbeitgeber*in Pflicht. Arbeitsmediziner*innen und Sicherheitsfachkräfte (Sifa) benötigen eine Kenntnis aller Arbeitsplätze, um Unfallgefahren, Belastungen von Beschäftigten und daraus resultierende gesundheitliche Gefährdungen zu ermitteln, um so eine zielgerichtete Beratung von Arbeitgeber*in und Beschäftigten zu garantieren. Dabei kann es sich um Einzelplatzbegehungen oder um Begehungen des ganzen Unternehmens handeln.
Wer nimmt an der Betriebsbegehung teil und wie läuft eine solche Begehung ab?
Sicherheitsbegehungen dienen dem Erkennen von Unfallgefahren und gesundheitlichen Belastungen an Arbeitsplätzen. Die Betriebsbegehung erfolgt überwiegend durch die Sicherheitsfachkraft (Sifa) mit Beteiligung betrieblicher Akteure, z. B. Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte. Auch die Betriebsärztin/der Betriebsarzt muss regelmäßig an den Begehungen teilnehmen. Die Betriebsbegehung kann für den gesamten Betrieb erfolgen oder im Falle eines besonderen Anlasses zu speziellen Fragestellungen durchgeführt werden.
Von der Begehung wird ein schriftliches Protokoll durch die Sifa angefertigt. Dieses stellt eine Momentaufnahme in einem ausgewählten Unternehmensbereich dar und ist ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.
Im Anschluss kann dieses Protokoll als Grundlage für die Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) dienen, in der die festgehaltenen Maßnahmen organisiert werden.
Digitales BegehungsPortal vereinfacht die Zusammenarbeit
Das Begehungsprotokoll kann nach der ersten Begehung zusätzlich zum PDF-Format auch in digitaler Form über das BegehungsPortal von TÜV Rheinland eingesehen und weiterbearbeitet werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht eine noch einfachere und engere Zusammenarbeit, da die Begehungsdaten in strukturierter Form vorliegen und viele Abstimmungsschritte automatisch erfolgen. Die Webanwendung zeigt allen Beteiligten auf einen Blick, was schon erledigt wurde und wo noch Aufgaben bestehen. So sind beispielsweise keine E-Mails mehr notwendig, um über die erfolgte Umsetzung der Maßnahmen zu informieren. Zeitaufwendiges Nachfragen intern entfällt, denn: Unternehmen haben die Möglichkeit, erforderliche Nachbesserungen an zuständige Personen im Betrieb zu delegieren und automatisch zu informieren. Die Behebung der Mängel wird dann von diesen direkt im BegehungsPortal eingegeben. Auf diese Weise werden selbst kleinere Instandhaltungsmaßnahmen nicht übersehen und alle relevanten Stellen im Unternehmen sind jederzeit auf dem aktuellen Stand. Die verbesserte innerbetriebliche Steuerbarkeit und die übersichtliche Darstellung des Prozesses minimiert Fehlerquellen, fördert die Sicherheit und spart Zeit. Die Nutzung des digitalen BegehungsPortals ist für Kunden von TÜV Rheinland kostenfrei.

Ziele der Betriebsbegehung
Anhand der Sicherheitsbegehung kann überprüft werden, ob geltende Arbeitsschutzregeln eingehalten werden. Gleichzeitig wird der aktuelle Stand der Sicherheitstechnik im Betrieb sowie die Einhaltung des Gesundheitsschutzes überprüft. In diesem Zusammenhang werden alle Gefährdungsfaktoren berücksichtigt, die im Unternehmen auftreten können.
Hierzu zählen unter anderem:
- mechanische, elektrische und chemische Gefährdungen
- physische Belastungen
- Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- psychomentale Belastungsfaktoren
Weitere Themen im Zusammenhang mit Betriebsbegehungen bei TÜV Rheinland
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