Strahlenschutzuntersuchung der Arbeitsmedizin
Sicherer Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung durch unsere Strahlenschutzuntersuchung der Arbeitsmedizin
Die Strahlenschutzverordnung sieht zum Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen ärztliche Überwachung durch ermächtigte Ärzte vor. Das Ziel der ärztlichen Untersuchung ist die Feststellung der gesundheitlichen Eignung beruflich strahlenexponierter Personen zur Ausübung und Fortführung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Unsere Experten, die diese Strahlenschutzuntersuchungen vornehmen, besitzen hierfür wie vorgeschrieben, die erforderliche Fachkunde und sind von der zuständigen Behörde dazu ermächtigt. Zudem beraten wir Ihre Mitarbeiter ausführlich zu Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit.
Vertrauen Sie bei der Untersuchung auf unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich der Arbeitsmedizin. An zahlreichen bundesweiten Standorten führen wir die Untersuchungen Ihrer Mitarbeiter durch und unterstützen Sie mit unserem umfangreichen Know-how.
Sie möchten mehr über unsere arbeitsmedizinischen Untersuchungen erfahren? Kontaktieren Sie uns!
Ihre Vorteile unserer ärztlichen Überwachung von strahlenexponiertem Personal
Erfüllen Sie mit der ärztlichen Überwachung die gesetzlichen Vorgaben und gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaften.
Profitieren Sie außerdem vom hohen Ausbildungsniveau unseres Fachpersonals. Mit unserem bundesweiten Untersuchungsangebot an 66 Standorten, bieten wir Ihnen eine effiziente Abwicklung und kurzfristige Terminvereinbarungen. Sparen Sie dadurch sowohl Zeit als auch Kosten.
Strahlenschutzuntersuchung – der Ablauf im Überblick
Ihr Strahlenschutzbeauftragter ermittelt, für welche Beschäftigten diese Untersuchung nötig ist:
Beruflich strahlenexponierte Personen werden je nach Ausmaß der Strahlenexposition in die Kategorien A oder B eingestuft. Für exponiertes Personal der Kategorie A ist eine jährliche Untersuchung bzw. Beurteilung notwendig.
Bei Kategorie B wird eine ärztliche Überwachung nur gefordert, wenn die Behörde dieses anordnet.
Die ärztliche Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen umfasst
- die ärztliche Untersuchung
- die ärztliche Beurteilung
- und die besondere arbeitsmedizinische Vorsorge bei Überschreitung der Dosiswerte.
Art und Umfang richten sich neben dem Gesundheitszustand auch nach den Arbeitsbedingungen, den gesundheitlichen Folgen möglicher Zwischenfälle und der Art der Strahlenexposition.
Nach der telefonischen Terminvereinbarung führen wir die Strahlenschutzuntersuchung in einem unserer arbeitsmedizinischen Zentren in Ihrer Nähe durch. Alternativ können die Untersuchungen auch vor Ort in Ihrem Unternehmen stattfinden – geeignete Räumlichkeiten und eine Mindestanzahl an Untersuchungen werden dabei vorausgesetzt.
Über die Untersuchung stellen wir eine ärztliche Bescheinigung aus oder dokumentieren sie im Strahlenpass.
Effiziente Abwicklung nach Strahlenschutzverordnung durch bundesweite Untersuchungsstandorte
Unsere Experten unterstützen Sie umfassend bei der gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutzuntersuchung der Arbeitsmedizin von strahlenexponiertem Personal. Dank unserer langjährigen Erfahrungen und unseres umfangreichen Know-hows, sind wir auch der richtige Partner, wenn es um die arbeitsmedizinische Vorsorge Ihrer Mitarbeiter geht. An unseren zahlreichen bundesweiten Standorten stehen wir Ihnen dafür kompetent zur Seite und sind in der Lage, Ihnen eine kurzfristige Terminvergabe und schnelle Abwicklung zu bieten.
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