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Ein Laborant führt eine chemische Prüfung von Medizinprodukten durch.

Chemische Sicherheit von Medizinprodukten erhöhen

Erfüllen Sie die rechtlichen Vorgaben auf internationalen Märkten

Jedes Medizinprodukt ist einzigartig, hochkomplex und wird dringend benötigt! Das weltweite Marktvolumen wird für das Jahr 2023 auf 536,1 Milliarden Euro geschätzt. Bei einer prognostizierten jährlichen Wachstumsrate von 5,38% würde das Marktvolumen bis 2028 noch einmal auf 696,6 Milliarden Euro steigen.*

Das bedeutet ein hohes Potential für Hersteller von aktiven und nicht-aktiven Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika, aber auch einen starken internationalen Wettbewerb, in dem Produktqualität eine entscheidende Rolle spielt. Medizinprodukte unterliegen strengen Vorgaben. Absolut nachvollziehbar, denn sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn die Gesundheit oder sogar das Leben von Menschen auf dem Spiel stehen. Weltweit gibt es kaum Märkte, auf denen Medizinprodukte nicht äußerst strengen Regulierungen unterliegen.

In diesem Artikel wollen wir uns vor allem mit der Situation in Europa befassen, in der durch die neue Medical Device Regulation (MDR) strengere Vorgaben eingeführt wurden. Unser Augenmerk liegt auf der chemischen Sicherheit der Produkte. Ein Medizinprodukt besteht in der Regel aus zahlreichen Materialien und Komponenten. Welche chemischen Substanzen in welcher Menge enthalten sind oder bei der Produktion verwendet wurden, ist für den Hersteller oft nur schwer nachzuprüfen. Der genaue Nachweis der chemischen Sicherheit und die Konformität mit allen geltenden rechtlichen Vorgaben ist jedoch eine Voraussetzung für den Marktzugang der Produkte.

In der Europäischen Union zeigt sich sehr deutlich, wie es in den letzten Jahren zu einer Verschärfung der rechtlichen Vorgaben gekommen ist. Für Inverkehrbringer bedeutet das, dass sie sich intensiv mit den festgesetzten Grenzwerten chemischer Substanzen auseinandersetzen müssen. Sie sind für die Konformität und Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich.

*Quelle: https://de.statista.com/outlook/hmo/medizintechnik/weltweit

Produktrückrufe, Strafen oder Marktzugangsverbote

Überraschungen kommen manchmal wirklich ungelegen. Zum Beispiel, wenn sich Ihr Medizinprodukt im Zertifizierungsprozess befindet und trotz vorhandener Zertifikate überhöhte Anteile kritischer Stoffe in den Komponenten enthalten sind.

Viele Produkte scheitern an den strengen rechtlichen Vorgaben, weil beispielsweise die Anteile von auf der SVHC-Liste enthaltenen Stoffen die Grenzwerte überschreiten. Wenn Sie als Hersteller oder Händler jedoch feststellen, dass über 30% Ihrer Produkte nicht vermarktbar sind, haben Sie ein rechtliches Problem, das Ihre Marke dauerhaft beschädigt.

Zum Hintergrund: Die MDR schreibt Voraussetzung für den Zugang zu europäischen Märkten vor. Mit der MDR wurde beispielsweise ein Risk Assessment für Medizinprodukte eingeführt. In unserem Whitepaper „Die europäische MDR und ihre Auswirkungen auf chemische Stoffe in Medizinprodukten“ erfahren Sie, welche Vorgaben konkret zu beachten sind.

Außerdem nimmt die MDR Bezug auf andere EU Vorgaben wie die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006), die POP-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1021) und die RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2011/65/EU). Hinzu kommt die SVHC-Liste (veröffentlicht gemäß Artikel 59 Absatz 10 der REACH-Verordnung). Diese umfassen verschiedene Produkte oder Aspekte. Inverkehrbringer – egal ob Hersteller oder Händler – müssen prüfen, ob die Vorgaben auf ihr Produkt anzuwenden sind.

EU-Vorgaben zur chemischen Sicherheit von Medizinprodukten

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REACH

Zum Schutz von Mitarbeitern, die Umgang bei der Produktion und im Verkauf mit chemischen Stoffen haben, aber auch zur Sicherheit der Verbraucher, ist am 1. Juni 2007 die REACH Verordnung in Kraft getreten. Diese aktuelle europäische Chemikaliengesetzgebung (VO (EG) Nr. 1907/2006) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Sie umfasst zahlreiche Einträge zu Stoffen wie PAH, Phthalates oder PFCA (PFAS).


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POP

Die POP-Verordnung (Persistent Organic Pollutants) macht Vorgaben zu organischen Chemikalien, die sich negative auf Umwelt und Menschen auswirken. Sie definiert Verbote sowie Grenzwerte für die Verwendung von Stoffen in bestimmten Produktklassen. Anhang I definiert Grenzwerte für verschiedene umweltgefährdende Chemikalien wie Flammschutzmittel, SCCP, HBCDD oder PFAS (PFOA & PFOS). Mit der „Stockholm Convention” wurde die Verordnung in ihrer aktuellen Form angenommen und anschließend weltweit in nationales Recht überführt.

RoHS

Die EU-Richtlinie RoHS 2011/65/EU beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen. Dies betrifft also auch aktive Medizinprodukte. Die RoHS-Richtlinie definiert Schadstoffgrenzen für verschiedene Substanzen wie Blei, Quecksilber, Cadmium Chrom VI, Flammschutzmittel oder Phthalate.


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SVHC

Die SVHC-Kandidatenliste (Substances of Very High Concern) listet Stoffe die krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind. Sie wird regelmäßig von der European Chemicals Agency aktualisiert, die zwei Mal im Jahr Stoffe hinzufügt. Bei diesen gelisteten Stoffen müssen die Unternehmen die Abnehmer ihrer Erzeugnisse gemäß Artikel 33 REACH darüber informieren, dass ein sogenannter "besonders besorgniserregender Stoff" in dem Erzeugnis enthalten ist.

Besonders besorgniserregende Stoffe werden zudem in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV) der ECHA aufgenommen. Die betroffenen Stoffe dürfen ohne Zulassung in der EU weder verwendet noch in Verkehr gebracht werden, es sei denn, die von Ihnen beabsichtigte Verwendung des zulassungspflichtigen Stoffes ist in Anhang XIV explizit von der Zulassungspflicht ausgenommen.

Darüber hinaus muss der Hersteller sicherstellen, dass Informationen über SVHC-Stoffe (> 0,1 % im Erzeugnis) in der Lieferkette weitergegeben und gemäß den Anforderungen der WFD (Abfallrahmenrichtlinie) in die SCIP-Datenbank eingetragen werden. Die in der SCIP-Datenbank enthaltenen Informationen ermöglichen es Recyclingunternehmen, die in einem Produkt enthaltenen Stoffe zu identifizieren, so dass der Recyclingprozess fachgerecht und sicher durchgeführt werden kann.

Als Hersteller von Medizinprodukten sollten Sie sich daher regelmäßig über Aktualisierungen informieren. Über unseren Newsletter halten wir Sie über die wichtigsten Veränderungen auf dem Laufenden. Anmelden!

Die Regeln sind vielfältig. Was tun?

Für jedes Medizinprodukt muss individuell bestimmt werden, welche rechtlichen Vorgaben zur Geltung kommen. Produzieren Sie ein aktives Medizinprodukt, das elektrische Bauteile beinhaltet, wird beispielsweise RoHS relevant.

Darüber hinaus erschweren globale Lieferketten die Erhebung transparenter Daten zu einzelnen Stoffen. Selbst minimale Abweichungen im Produkt können zu Produktrückrufen, Strafen oder Marktzugangsverboten führen und im schlimmsten Fall die Gesundheit der Anwender gefährden.

Aber wie sollen die Hersteller die vielfältigen Regeln im Blick behalten und sich regelmäßig über die Erhöhung von Grenzwerten oder andere rechtliche Veränderungen informieren?

Chemische Prüfungen liefern genaue Erkenntnisse

Um die chemische Sicherheit wirklich sicherstellen zu können, benötigen gerade kleinere Unternehmen Unterstützung durch Spezialisten. Prüfinstitute wie TÜV Rheinland bieten ein umfassendes Dienstleistungsportfolio für Hersteller und Zulieferer an, das die chemische Konformität des Medizinprodukts, des Ausgangsmaterials und aller Komponenten sicherstellt.

Wir können schon vor dem Zertifizierungsprozess chemische Prüfungen anhand der einschlägigen rechtlichen Vorgaben durchführen. Dabei identifizieren wir nicht nur, welche Regularien beim betroffenen Produkt zur Anwendung kommen müssen, sondern führen auch ein Screening nach den darin aufgeführten chemischen Substanzen durch. So erhalten Sie eine Übersicht in welchem Maße kritische Substanzen in Ihrem Medizinprodukt enthalten sind oder sich aus diesem herauslösen können. Betroffene Komponenten können identifiziert und noch vor dem eigentlichen Konformitätsbewertungsverfahren ausgetauscht werden.

Indem Sie frühzeitig chemische Prüfungen Ihrer Produkte, Ausgangsstoffe, Materialien und Komponenten durchführen lassen, reduzieren Sie effektiv die Risiken für Bußgelder, Marktzutrittsverbote und Produktrückrufe.

Professionelle Lieferanten wissen was drin ist

Letztlich sind die Inverkehrbringer von Produkten für die chemische Sicherheit und die Richtigkeit der Angaben haftbar, aber auch die Lieferanten stehen in der Verantwortung. Natürlich sollten auch sie die geltenden Grenzwerte für regulierte Stoffe im Blick haben und diese transparent ausweisen und nachweisen können.

Sicher haben sie ein Interesse daran international wettbewerbsfähig zu bleiben und ein gutes Lieferantenrating zu bekommen. Hohe und immer schärfere Grenzwerte bedeuten für Material- und Komponentenhersteller, dass sie sehr genau aufpassen müssen, um von Medizinprodukteherstellern nicht als Lieferant ausgeschlossen zu werden.

Internationale Marktzugänge

Übrigens: Eine stärkere Beschränkung chemischer Substanzen ist nicht nur in Europa, sondern auch international zu beobachten. Nehmen wir die USA als größten Markt für Medizinprodukte. Dort gibt es teilweise abweichende Regelungen pro Bundesstaat, wie die US California Proposition 65 (Prop65). Dabei handelt es sich um eine Liste, die mit der SVHC-Kandidatenliste vergleichbar ist und die etwa 950 Substanzen umfasst. Sie deklariert nicht nur gefährliche Substanzen, sondern macht auch Vorgaben zur Kennzeichnungspflicht und Offenlegung von Chemikalien.

Hersteller und Lieferanten von Medizinprodukten sollten sich genauestens über ihren Zielmarkt informieren oder einen entsprechenden Dienstleister für die Prüfung und Zertifizierung nach internationalen Normen einschalten. Als NRTL/SCC-Mitglied führt TÜV Rheinland auch Produktprüfungen und -zulassungen für die USA und Kanada durch.

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