Externes vertrauliches Hinweisgebersystem
Unser webbasiertes Hinweisgebersystem wurde entwickelt, um die Einhaltung und Wahrung ethischer Standards innerhalb unserer Organisation zu gewährleisten. Diese Plattform ermöglicht es allen potenziell betroffenen Personen, Informationen über Fehlverhalten zu übermitteln, entweder anonym oder unter Angabe persönlicher Daten. In beiden Fällen werden die übermittelten Informationen streng vertraulich und in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Hier gelangen Sie zur Hinweisgeber-Plattform:
Ergänzende Erklärungen:
Zum Schutz von Hinweisgebern, Menschenrechten und der Umwelt ermöglicht die Hinweisgeberplattform von TÜV Rheinland allen potenziell betroffenen Personen, Hinweise oder Beschwerden in diesem Zusammenhang einzureichen. Gemeldet werden können mögliche Verstöße gegen Gesetze, unternehmensinterne Richtlinien oder unser Compliance-Programm (z.B. Code of Conduct ).
Die Plattform ist öffentlich und damit für jeden zugänglich, der einen Compliance-Vorfall über die TÜV Rheinland-Homepage zu melden hat, d.h. nicht nur TÜV Rheinland- Mitarbeitende, sondern auch Mitarbeitende von Geschäftspartnern und Lieferanten sowie andere externe Personen und Institutionen können die Hinweisgeber-Plattform nutzen. Das System ist speziell für Meldungen von möglichen Compliance-Vorfällen und nicht für allgemeine Beschwerden konzipiert.
Eine Meldung oder Information kann anonym oder unter Angabe der persönlichen Daten erfolgen; in jedem Fall wird die Meldung vertraulich und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
So nutzen Sie die Hinweisgeber-Plattform:
1. Besuchen Sie die Hinweisgeber-Plattform: Klicken Sie oben auf das Banner „Zugang zur Hinweisgeber-Plattform“.
2. Rufen Sie den Meldebereich auf: Klicken Sie auf die Schaltfläche „Ein Anliegen melden“.
3. Informationen melden: Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um Ihren Bericht einzureichen.
4. Vertraulichkeit: Wählen Sie, ob Sie anonym oder unter Angabe der persönlichen Daten berichten möchten.
5. Absenden: Vergewissern Sie sich, dass alle Angaben korrekt sind, und reichen Sie Ihre Meldung ein.
FAQ
Zusätzliche Meldemethoden:
Wenn Sie es vorziehen, nicht das webbasierte Hinweisgeber-System zu nutzen, können Sie eine E-Mail an compliance@de.tuv.com schicken, sich an einen direkten Vorgesetzten wenden oder direkt ein Mitglied des Compliance-Teams kontaktieren, entweder anonym oder unter Angaben der persönlichen Daten. Darüber hinaus können Sie auch eine mündliche Meldung an eine der oben genannten Stellen machen.
Externe Meldemöglichkeiten:
Gemäß der EU-Hinweisgeberrichtlinie (Whistleblowing Directive) haben alle Hinweisgeber auch die Möglichkeit, ihre Anliegen direkt an externe Behörden zu melden. Für eine umfassende Liste aller staatlichen Meldewege in jedem EU-Mitgliedstaat klicken Sie bitte hier. Diese Liste enthält detaillierte Informationen darüber, an welche Behörden in Ihrem Land Sie sich wenden können.