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Vorbereitung auf die Einhaltung der CSRD

Glücklicher Mann arbeitet am Laptop mit einem Hintergrund voller Pflanzen | TÜV Rheinland

Umfassende ESG-Assurance: Verbessern Sie Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung mit TÜV Rheinland

Als unabhängiger Dritter mit fundierten Kenntnissen zu ESG-Themen kann TÜV Rheinland Prüfdienstleistungen für Ihre Nachhaltigkeits- und ESG-Berichte anbieten.

Im Einklang mit dem Green Deal der EU führt die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) eine erhebliche Ausweitung der Anforderungen an die Berichterstattung über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) ein.

Die CSRD muss in allen Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten, also bis zum 6. Juli 2024, in nationales Recht umgesetzt werden. Dies muss so geschehen, dass die Richtlinie ab dem 1. Januar 2024 angewendet werden kann, was bedeutet, dass sie möglicherweise rückwirkend umgesetzt werden muss.

Die CSRD zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Stakeholder zu stärken und die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen durch Unternehmen zu verbessern - also alles, was sie freiwillig und ohne finanzielle Motivation für die Nachhaltigkeit ihres Unternehmens tun. Welche Unternehmen davon betroffen sind, hängt von mehreren Kriterien ab.

Die CSRD verlangt von den Unternehmen auch, dass sie eine begrenzte Zusicherung für die von ihnen offengelegten Nachhaltigkeitsinformationen einholen. Diese Zusicherung muss durch eine unparteiische, zuverlässige und erfahrene dritte Partei erfolgen, die mit der Überprüfung der Daten beauftragt wird.

Kontaktieren Sie uns jetzt und unsere Experten werden Sie bei der Erfüllung der CSRD-Anforderungen unterstützen!

Worum geht es beim CSRD?

Zentraler Bestandteil der CSRD ist die Aufnahme von Nachhaltigkeitserklärungen in den Jahresbericht des Unternehmens. Diese Erklärungen sollten eine Mischung aus branchenunabhängigen, branchenspezifischen und unternehmensspezifischen Informationen enthalten, die sich eng an den Anforderungen der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) orientieren.

Die CSRD wird die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) ersetzen und sowohl die Berichtspflichten als auch den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich erweitern.

Darüber hinaus sieht die CSRD die Formulierung von Umsetzungsplänen vor, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern.

Die Unternehmen müssen einen Einblick in die Sorgfaltsprozesse geben, die zur Behandlung von Nachhaltigkeitsfragen eingesetzt werden, und die tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette darlegen.

Das ESG-Team von TÜV Rheinland unterstützt Unternehmen jeder Größe bei der Einhaltung der CSRD:

  • Nachhaltigkeitsstrategie und Zielsetzung
  • Bewertung der Wesentlichkeit
  • Pre-Assurance und Bewertung der CSRD-Bereitschaft
  • Einbindung von Stakeholdern und Aufbau von Kapazitäten zu wichtigen Themen
  • Assurance-Dienstleistungen durch ein von der Beratung unabhängiges Verifizierungsteam

Für wen und wann ist CSRD obligatorisch?

Das Verständnis des CSRD-Zeitplans ist für Unternehmen unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichen Berichtsanforderungen von entscheidender Bedeutung:

Wie CSRD erfüllt werden kann

1. die Bewertung der Wesentlichkeit
2. Strategieplanung und Zielsetzung
3. Messung und Datenerhebung
4. Transparente Nachhaltigkeits
-berichterstattung
5. Bestätigung des Nachhaltigkeits
-berichts

Einer der Hauptunterschiede zwischen der CSRD und der derzeitigen ESG-Berichterstattungspraxis ist die Forderung nach einer Wesentlichkeitsbewertung auf der Grundlage des Konzepts der doppelten Wesentlichkeit. Dieses verlangt von den Unternehmen, die sie betreffenden Nachhaltigkeitsthemen zu untersuchen und gleichzeitig ihre Auswirkungen auf umfassendere Nachhaltigkeitsthemen zu bewerten.

Es ist von entscheidender Bedeutung, zunächst zu verstehen, welche Themen für Ihr Unternehmen relevant sind und wie Ihr Unternehmen von ihnen betroffen ist. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Interessengruppen und Partner der Wertschöpfungskette auf verschiedenen Ebenen in den Bewertungsprozess einbezogen werden. Berücksichtigen Sie die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen Ihres Unternehmens.

Die Bewertung der Wesentlichkeit ist ein komplexer Prozess, der zeit- und ressourcenaufwändig sein kann. Unternehmen wird empfohlen, den Prozess so früh wie möglich zu beginnen, um die Vorbereitung auf die CSRD-Berichterstattung sicherzustellen.

TÜV Rheinland unterstützt die Erfüllung aller Anforderungen der CSRD.

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Basierend auf dem Ergebnis der Wesentlichkeitsprüfung und dem Abgleich mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) sowie anderen anwendbaren sektor- und länderspezifischen Nachhaltigkeitszielen sollten Unternehmen eine wirkungsvolle und zukunftsorientierte übergreifende Nachhaltigkeitsstrategie mit Meilensteinzielen entwickeln.

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Es sollte eine klare Mess- und Berichterstattungsmethode eingeführt werden, um eine effektive Fortschrittsverfolgung und die Offenlegung von Daten im Jahresvergleich zu gewährleisten. Dazu gehören KPIs wie die Berechnung von Treibhausgasen (THG) und die damit verbundenen Emissionsbereiche.

Im Rahmen der CSRD sollten die ESG-Informationen und -Daten aus dem eigenen Geschäftsbetrieb, der Lieferkette und von Geschäftspartnern einbezogen werden.

Weitere Informationen bieten unsere CO2-Nachhaltigkeitsaudits , die Sie im Bereich Dienstleistungen finden.

TÜV Rheinland unterstützt die Erfüllung aller Anforderungen der CSRD.

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Für die CSRD-Berichterstattung sollten Unternehmen ihre gesamte Nachhaltigkeitsleistung auf der Grundlage der ESRS-Standards in einem digitalen Format melden. Es ist wichtig, die ESRS-Standards und -Leitlinien genau zu kennen, um eine effektive Berichterstattung zu gewährleisten und Lücken zu minimieren.

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Die CSRD verlangt von den Unternehmen, dass sie ihre Berichterstattung durch unabhängige Dritte überprüfen lassen, wobei sie mit einem begrenzten Maß an Sicherheit beginnen und später schrittweise zu einem angemessenen Maß übergehen. Das Ergebnis der Überprüfung wird objektive Meinungen von unabhängigen Prüfern liefern und den Unternehmen eine Grundlage für die kontinuierliche Verbesserung ihres ESG-Offenlegungsprozesses und der Informationsqualität bieten.

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Wie TÜV Rheinland Ihr CSRD unterstützen kann

Wir können Sie bei allen fünf Schritten der CSRD unterstützen.

Unsere Assurance-Dienstleistungen umfassen eine umfassende Bewertung der wichtigsten Leistungsindikatoren (KPIs) und ausgewählter Abschnitte oder des gesamten Nachhaltigkeitsberichts, wobei wir je nach Bedarf eine begrenzte oder hinreichende Sicherheit bieten.

Durch ein von der Beratung unabhängiges Prüfungsteam erstellen wir eine Zuverlässigkeitserklärung, die zur Veröffentlichung in Ihrem Nachhaltigkeitsbericht geeignet ist. Sie spiegelt unsere unabhängige Überprüfung und Validierung der offengelegten Informationen wider.

Darüber hinaus erstellen wir einen detaillierten internen Managementbericht, der die wichtigsten Stärken und Schwächen der zugrunde liegenden Prozesse aufzeigt, um zukünftige Verbesserungsinitiativen zu erleichtern. Wir können Sie dabei unterstützen, die Einbindung Ihrer Stakeholder zu verbessern und Kapazitäten für wichtige Themen aufzubauen.

Unsere Bewertung umfasst auch eine Evaluierung der Einhaltung einschlägiger Berichterstattungsstandards und -richtlinien, um die Übereinstimmung mit den besten Praktiken der Branche sicherzustellen.

FAQ

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Was sind die Unterschiede zwischen CSRD und ESRS?

Die ESRS sind die neuen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die als Teil der CSRD entwickelt werden. Die CSRD legt den rechtlichen Rahmen und die Berichtspflichten fest, während die ESRS den Fahrplan für die Einhaltung der Vorschriften liefern.

Sie legen den Umfang und die Struktur der künftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung fest und geben den Unternehmen klare Leitlinien für die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen vor.

Die CSRD schreibt die Berichterstattung in Übereinstimmung mit den ESRS vor. Die Standards umfassen allgemeine Anforderungen (ESRS 1), allgemeine Angaben (ESRS 2) und zehn spezifischere Standards zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (ESG). Alle Standards, mit Ausnahme von ESRS 2, werden einer Wesentlichkeitsprüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass sich die Unternehmen auf relevante Nachhaltigkeitsthemen konzentrieren.

Was sind die Unterschiede zwischen CSRD und ESG?

Kurz gesagt, die CSRD ist Teil der ESG-Berichtspflicht für Organisationen.

Der Green Deal der Europäischen Union zielt darauf ab, die EU bis 2050 kohlenstoffneutral zu machen und Finanzströme in nachhaltige Projekte und Unternehmen zu lenken. Zu dem umfassenden Programm gehören auch drei wichtige Umwelt-, Sozial- und Governance-Richtlinien (ESG) und Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • EU Taxonomy,
  • Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), und
  • Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzierungen (SFDR).

Wer muss die CSRD einhalten?

Die Zahl der betroffenen Unternehmen wird schrittweise anhand verschiedener Kriterien erhöht, wie in unserer Zeitleiste dargestellt.

  1. 1. Januar 2024: Alle großen EU- und Nicht-EU-Unternehmen, die an einem geregelten EU-Markt notiert sind (> 500 Mitarbeiter), unterliegen bereits der NFRD.
  2. 1. Januar 2025: Andere große EU- und Nicht-EU-Unternehmen, die an einem geregelten EU-Markt notiert sind und mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:
    - Mehr als 250 Beschäftigte
    - Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro
    - Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro
  3. 1. Januar 2026: Kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und captive Versicherungsgesellschaften.
    Sowie kleine und mittlere Unternehmen (einschließlich KMU mit Sitz außerhalb der EU), ausgenommen Kleinstunternehmen, die an einem EU-regulierten Markt notiert sind. Beinhaltet die Möglichkeit, bis 2029 von der CSRD-Meldung abzusehen (d.h., das Datum des Inkrafttretens ist 2028).
  4. 1. Januar 2028: Nicht-EU-Muttergesellschaften mit wesentlichen Aktivitäten* und Präsenz in der EU.

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