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Prüfung und Zertifizierung von Farben und Lacken

Prüfung und Zertifizierung von Farben und Lacken | TÜV Rheinland

Qualitätsnachweis dank unserer anspruchsvollen Prüfung und Zertifizierung von Farben und Lacken

Farben, Lacke und Lasuren enthalten oft Lösungsmittel und andere potenziell risikobehaftete Stoffe. Vor allem Allergiker und gesundheitsbewusste Verbraucher achten deshalb genau auf deren Inhaltstoffe und machen ihre Kaufentscheidung von Warnhinweisen und Inhaltsangaben abhängig. Mit unseren unabhängigen und weltweit anerkannten Prüfzeichen schaffen Sie sich einen realen Wettbewerbsvorteil und erleichtern den Kunden die Wahl des Produktes.

Wir prüfen und zertifizieren Ihre Produkte hinsichtlich gesundheits- und umweltrelevanter Aspekte auf der Grundlage unserer speziell dafür entwickelten Kriterienkataloge sowie nach gesetzlichen Vorgaben, u. a. der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der europäischen CLP-Verordnung (VO EU 1272/2008) und der europäischen Richtlinie zur Begrenzung des Ausstoßes flüchtiger organischer Lösemittel aus Farben und Lacken. Unsere Experten untersuchen Ihre Produkte auf Inhaltsstoffe und potenzielle Schadstoffe, wie z. B. Schwermetalle, Weichmacher und Konservierungsmittel, und untersuchen deren Emissionsverhalten, um die Unbedenklichkeit sicherzustellen.

Mit unseren verschiedenen Prüfzeichen weisen Sie die hohe Qualität Ihrer Farben und Lacke nach, sondern können auch auf gezielte Produktaspekte hinweisen, wie beispielsweise der Verzicht auf Konservierungsmittel. Sichern Sie sich somit einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Erfahren Sie mehr rund um das Thema Prüfung und Zertifizierung von Farben und Lacken!

Ihr Wettbewerbsvorteil durch unsere unabhängige Farb- und Lackprüfung

Farb- und Lackprüfung | TÜV Rheinland

Durch unsere Prüfung und Zertifizierung von Farben und Lacken stellen Sie sicher, dass Ihr Produkt nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, sondern die Gesundheit des Verbrauchers auch über diese hinaus schützt. Zudem minimieren Sie mögliche Risiken bei der Anwendung Ihrer Produkte und senken dadurch potenzielle Gefahren für Mensch und Umwelt. Mit dem Nachweis durch unser neutrales und anerkanntes Prüfzeichen stärken Sie das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner. Sie geben ihnen damit eine klare Orientierungshilfe und beeinflussen Kunden, die Wert auf risikominimierte Nutzung von Farben und Lacken legen, positiv bei ihrer Kaufentscheidung.

Unsere Prüfungen und Zertifizierungen für Farben und Lacke

In unabhängigen und modernen Laboren untersuchen unsere Experten Ihre Produkte weltweit auf mögliche Gesundheitsgefahren, die von der Anwesenheit oder der Abgabe von chemischen Substanzen bzw. Inhaltsstoffen ausgehen. Dadurch erhalten Sie den Nachweis, dass gegenwärtig keine schädlichen Einflüsse von Ihren Farben und Lacken ausgehen.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Farb- und Lackprüfung:

  • Emissionsprüfung
  • Bestimmung des Konservierungsmittelgehaltes
  • Überprüfung auf schädliche Inhaltsstoffe
  • Prüfung ausgewählter Produkteigenschaften
  • Zertifizierung mit entsprechenden Prüfzeichen
  • Überprüfung der Kennzeichnung nach Biozid- und Gefahrstoffrecht

Professionelle Farb- und Lackprüfung vom Experten

Unsere Experten unterstützen Sie zuverlässig in allen Bereichen rund um die Prüfung und Zertifizierung von Farben und Lacken. Profitieren Sie von unseren weltweit anerkannten Prüfzeichen und zeigen Sie Ihren Kunden, dass Ihre Produkte den gesetzlichen und marktüblichen Anforderungen entsprechen.

Sprechen Sie persönlich mit unseren Experten!

Fragen und Antworten zu Farben und Lacken

Häufig gestellte Fragen zur richtigen Kennzeichnung, Kaufkriterien und sicherem Umgang mit Farben und Lacken.

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Welche Inhaltsstoffe enthalten Farben und Lacke?

Farben, Lacke und andere Beschichtungsmittel bestehen in der Basis aus vier Komponentengruppen: Bindemittel, Lösemittel (bzw. Verdünnungsmittel), Pigmente und Füllstoffe sowie Zusatzstoffe (Additive).

• Bindemittel

Bindemittel verankern einen Anstrich auf dem Untergrund und verbinden die Pigmentteilchen miteinander. Damit bestimmen sie wesentliche Produkteigenschaften wie Wetterbeständigkeit, Haftfestigkeit und Robustheit.

• Lösemittel

Lösungsmittel sorgen für die passende Verarbeitungskonsistenz von Farben und Lacken. Da sie die Umwelt und Gesundheit stark beeinträchtigen können, kommen vermehrt Produkte ohne Lösemittel auf den Markt.

• Pigmente / Füllstoffe

Pigmente und Füllstoffe bestimmen die Farbe und Deckfähigkeit des Anstrichs. Sie können sowohl natürlichen als auch synthetischen Ursprungs sein. Füllstoffe haben auch Auswirkungen auf weitere Eigenschaften wie beispielsweise die Verarbeitungsfähigkeit und das Aushärten der Produkte.

• Zusatzstoffe

Zusatzstoffe oder auch Additive werden der Farbe zugefügt, um die Verarbeitung, die technischen Eigenschaften, die Optik oder die Haptik zu beeinflussen. Hierzu gehören beispielsweise Konservierungsmittel.

Welche Informationen über die enthaltenen Stoffe müssen gekennzeichnet sein?

• Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zusammensetzung

• Bestandeile mit Gefahrenpotential

• Alle nötigen Gefahrensymbole und -bezeichnungen

• Hinweise auf besondere Gefahren und Sicherheitsratschläge

Welche Produktbestandteile sind gesundheitsschädlich?

Zu gesundheitsschädlichen Bestandteilen und Inhaltsstoffen gehören unter anderem:

• Konservierungsstoffe

Konservierungsstoffe sind immer dann nötig, wenn wasserhaltige Produkte wie Dispersionsfarben lange gelagert oder bestimmte Flächen durch Farbauftrag vor Schimmelpilz und Bakterienbefall geschützt werden sollen. Verwendet werden dazu die Biozide aus der Wirkstoffgruppe der Isothiazolinone, die potenziell gesundheitsschädlich sind. Naturfarben in Pulverform und bestimmte Dispersionsfarben werden auch ohne Konservierungsstoffe angeboten.

• Lösemittel

Lösemittel werden in Farben und Lacken zum Beispiel zur Lösung oder Verdünnung, als Reinigungsmittel, zur Herstellung der Verarbeitungskonsistenz, zur Verbesserung der Oberflächenglätte oder zur Senkung der Oberflächenspannung eingesetzt. Alle Lösemittel, auch die in Naturfarben, sind gesundheitsschädlich. Als sogenannte flüchtige organische Inhaltsstoffe (VOC) werden sie in Form von Emissionen oder Ausdünstungen an die Raum- und Umgebungsluft abgegeben.

• Schwermetalle

Farben und Lacke, die in Gebäuden auf Putzen, Metall- oder Holzoberflächen aufgebracht werden, enthalten neben Binde- und Verdünnungsmitteln als wesentlichen Bestandteil Pigmente, für die teilweise auch gesundheitsschädliche Schwermetalle eingesetzt werden. Blei wird häufig für Rostschutzanstriche und Malerfarben (weiß und gelb) verwendet. Cadmium kann Bestandteil leuchtender Kunstofffarben sein, während Chromverbindungen in Farben und Holzschutzlasuren vorkommen können. In Holzschutzmitteln wird teilweise auch Quecksilber verwendet. Zinkpulver kann wesentlicher Bestandteil heller Farben sein.

• Volatile Organic Compounds (VOC) – flüchtige organische Inhaltsstoffe

Flüchtige organische Verbindungen sind zum Beispiel in Form von Lösungsmitteln oder Bioziden in Farben, Lacken und Lasuren enthalten. Durch Verdunstung und Trocknung entweichen VOC in großen Mengen in die Umgebungsluft. Konzentrationen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen bewirken, können unmittelbar nach Bau- und umfangreichen Renovierungsmaßnahmen auftreten, sowie bei unsachgemäßer Verarbeitung und massivem Einsatz ungeeigneter Produkte. Verbraucher sollten VOC-emissionsarme Produkte und Materialien wählen und sich dazu beispielsweise an unseren Emissionsprüfungen und Zertifikaten orientieren.

Wie müssen Farben und Lacke im Handel gekennzeichnet sein?

Als Hersteller oder Inverkehrbringer sollten Sie folgende Gesetze und Bestimmungen für die Kennzeichnung Ihrer Produkte beachten:

• Kennzeichnung und Deklaration der verwendeten Inhaltstoffe (VdL-Richtlinie 01)

Der Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. (VdL) definiert in seiner VdL-Richtlinie 01 die Deklaration von Lacken, Farben, Lasuren, Putzen, Spachtelmassen und verwandten Produkten sowohl im Innen- als auch im Außenbereich auf Produktetiketten und in technischen Merkblättern. Dabei stehen sowohl die Kennzeichnung der verwendeten Inhaltsstoffe auf den gebrauchsfertigen Produkten wie auch die Vermeidung von gesundheitsbeeinträchtigenden Auswirkungen bereits in der Produktentwicklung im Fokus der Richtlinie.

• Gefahrenhinweise (CLP-Verordnung / GHS-Verordnung)

Die europäische CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Gefährliche Stoffe und Gemische wie Lösemittel oder Bauchemikalien müssen seit dem 1. Juni 2015 in Europa der CLP-Verordnung entsprechen und entsprechend gekennzeichnet sein. Die CLP-Piktogramme sind rautenförmig und enthalten ein schwarzes Symbol mit rotem Rahmen. Mit der CLP-Verordnung hat die Europäische Union die Empfehlungen der Vereinten Nationen zum sogenannten Global Harmonisierten System (GHS) umgesetzt, das die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien weltweit vereinheitlicht.

• Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV)

Für bestimmte Produkte, wie zum Beispiel Farben und Lacke zur Beschichtung von Gebäuden, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen sowie für Produkte der Fahrzeugreparaturlackierung gilt die ChemVOC FarbV. Die Verordnung regelt, dass diese Produkte vor dem Inverkehrbringen mit folgenden Angaben zum VOC-Gehalt auf dem Etikett gekennzeichnet werden müssen:

a) die Produktkategorie des gebrauchsfertigen Produktes und die entsprechenden Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC)

b) der maximale Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) des gebrauchsfertigen Produktes in g/l.

Worauf achten Verbraucher beim Kauf?

Verbraucher treffen Ihre Kaufentscheidungen zunehmend nach Umwelt- und Gesundheitsaspekten und machen sich die Risiken im Umgang mit Farben und Lacken bewusst.

Deshalb sollten Hersteller und Handel auf die Erfüllung folgender Kriterien achten:

• Vermeidung von umwelt- und gesundheitsschädlichen Produktbestandteilen

• Möglichst vollständige Deklaration der Inhaltsstoffe auf Etiketten und Merkblättern

• Kennzeichnung von Gefahrenstoffen (nach CLP und ChemVOCFarbV)

• Verbraucherhinweise zu sicherem Umgang, sachgemäßer Lagerung und richtiger Entsorgung

• Zertifizierungen, Qualitätsnachweise und Prüfungen der Produkte auf Schadstoffe und Emissionen durch unabhängige Prüfstellen und Sachverständige

• Fachgerechte Beratung ihrer Kunden zur Auswahl der passenden Produkte für den gewünschten Einsatzzweck

Welche Produkte sind besonders für Allergiker geeignet?

Für Allergiker ist vor allem die vollständige Angabe der verwendeten Inhaltsstoffe wichtig, da Allergien individuell von einzelnen Komponenten und Materialien ausgelöst werden können. Die Produkte sollten danach ausgewählt werden, dass sie frei von Konservierungsstoffen und Lösungsmitteln sind. Ein hoher pH-Wert zeigt zudem, dass Schimmelsporen und Bakterien abgetötet werden.

Zum besonderen Schutz von Allergikern gibt der VdL neben der Volldeklaration der Inhaltsstoffe auch die Einrichtung einer Allergiker-Beratung in Form einer Hotline oder eines Auskunft-gebenden Bereichs vor, wenn das Produkt allergene Stoffe in einer Konzentration oberhalb der Nennungsgrenze enthält.

Welche Betriebsanweisungen sollten nach der Gefahrenstoffverordnung auf Farben und Lacken gekennzeichnet sein?

Auf lösemittelhaltigen Farben und Lacken sollten folgende Anweisungen vorhanden sein:

  • Informationen über Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Informationen zum Verhalten im Gefahrenfall
  • Erste Hilfe Anweisungen
  • Auskunft über die sachgerechte Entsorgung

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