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Wasseruntersuchungen und Gutachten

Wasseranalyse | TÜV Rheinland

Wasserqualität sichern: Wir unterstützen fundierten Untersuchungen.

Von Trinkwasser und Kühlwasser bis Nutzwasser oder Abwasser: Wer wasserführende Anlagen plant oder betreibt, trägt Verantwortung für die einwandfreie Wasserqualität. Wir unterstützen Sie dabei, den ordnungsgemäßen Zustand Ihrer Wasserversorgungsanlagen sicherzustellen.

Unsere Fachleute untersuchen Ihre Anlagen und ermitteln die chemische und mikrobiologische Qualität des Wassers. Außerdem prüfen wir, ob Ihre Anlagen den gesetzlichen und untergesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sie erhalten die Ergebnisse so, dass Sie damit eventuelle Maßnahmen gut planen und durchführen können.

Wir kennen die gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie dabei, diese sicher einzuhalten. Unser interdisziplinäres Team aus erfahrenen Probenehmenden, Laborfachkräften, Ingenieur:innen und Wissenschaftler:innen ist mit modernster Technik ausgestattet – und teilt sein Wissen im direkten Austausch oder in praxisnahen Schulungen.

Wasseranalysen und Gutachten für dokumentierte Qualität

Mit unseren Analysen weisen Sie die Qualität Ihrer Wasserversorgungsanlagen zuverlässig nach. Als zugelassene akkreditierte Trinkwasseruntersuchungsstelle prüfen wir Ihre Systeme nach geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Sie erhalten aussagekräftige Gutachten über die Unbedenklichkeit Ihres Trinkwassers und Trinkwassersystems.

Leistungen zu Wasseruntersuchungen und Gutachten auf einen Blick:

  • Chemische und mikrobiologische Untersuchung und Bewertung von Trinkwasser, Kühlwasser, Nutzwasser oder Abwasser
  • Trinkwasseruntersuchungen gemäß der gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV), auch auf Legionellen
  • Hygiene-Erstinspektionen von Trinkwasserinstallationen nach VDI 6023
  • Risikoabschätzungen (ehem. Gefährdungsanalysen) nach §51 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und UBA-Empfehlung
  • Water-Safety-Plan für Gebäude
  • Risikoabschätzungen für Wasserversorger
  • Laboruntersuchungen auf Legionellen an Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nassabscheidern
  • Inspektionen an Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider gemäß §14 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV)
  • Beprobung und Untersuchung des Befeuchterwassers von raumlufttechnischen Anlagen und Nutzwasser aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider
  • Analysen und Untersuchungen bei Problemen mit der Wasserqualität
  • Kommunikation mit den zuständigen Behörden bei Bedarf, um Sie zu entlasten

So sichern wir die Qualität Ihres Trinkwassers

Unsere Fachleute gehen bei Wasseruntersuchungen und Gefährdungsbeurteilungen systematisch vor:

Anlagencheck vor Ort

Hygienische Begutachtung und fachgerechte Probenahme.

Analyse im eigenen Labor

Chemische und mikrobiologische Prüfung durch ein akkreditiertes Team.

Auswertung der Ergebnisse

Transparente Dokumentation in einem verständlichen Prüfbericht.

Konkrete Empfehlungen

Maßnahmen zur Wiederherstellung und Sicherung der Trinkwasserqualität.

Gefährdungsbeurteilung

Inklusive erweiterter Probenahme und fundierter Vorschläge zur Risikominimierung.

Regelmäßige Kontrollen

Beispielsweise nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

Jetzt auf die aktuelle Trinkwasserverordnung reagieren

Bis spätestens 12. Januar 2026 müssen alle verbleibenden Bleileitungen in Gebäuden entfernt werden – insbesondere in unsanierten Bereichen von Bauten vor 1977. Der Nachweis der Entfernung ist dem Gesundheitsamt zu melden. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung: Unsere Fachleute führen die gesetzlich vorgeschriebenen Probenahmen durch und analysieren den Bleigehalt in unserem akkreditierten Labor. Liegt der Wert unter dem Grenzwert, kann dies als Nachweis für bleifreie Leitungen dienen – und hilft, unnötigen Aufwand zu vermeiden. Lassen Sie Ihre Leitungen frühzeitig prüfen – wir beraten Sie gerne.

Legionellen in Verdunstungskühlanlagen

In Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern wird Wasser offen verrieselt, wobei sich Legionellen bilden und über die Abluft als Aerosole verbreiten können. Gelangen diese in die Atemwege, droht eine Infektion mit der sogenannten Legionärskrankheit. Auch in Deutschland kam es in der Vergangenheit zu Ausbrüchen.

Um solche Gesundheitsrisiken zu minimieren, gilt seit Juli 2017 die 42. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (42. BImSchV). Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern sind verpflichtet, den hygienischen Betrieb ihrer Anlagen sicherzustellen – unter anderem durch:

  • Ermittlung der Referenzwerte für die mikrobiologische Belastung des Kreislaufwassers
  • Regelmäßige Laboruntersuchungen auf Legionellen im Nutzwasser durch ein akkreditiertes Labor
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilung für diese Anlagen
  • Überwachung von Prüf- und Maßnahmenwerte und ggf. Meldung bei der zuständigen Behörde
  • Meldung des Betriebs bei der zuständigen Überwachungsbehörde – über www.kavka.bund.de
  • Führung eines Betriebstagebuchs
  • Prüfung der Anlage durch Sachverständige bzw. akkreditierte Inspektionsstelle – erstmals ab 2019, anschließend alle 5 Jahre

Wie wir Sie bei Legionellen-Prüfungen unterstützen

Wir prüfen Ihre Anlage mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gemäß § 14 der 42. BImSchV. Unser akkreditiertes Labor übernimmt die vorgeschriebenen mikrobiologischen Analysen. Auch bei der Erstprüfung neuer Anlagen oder bei versäumten Wiederholungsprüfungen begleiten wir Sie zuverlässig mit Kapazitäten, auf die Sie sich verlassen können.

Sie haben eine neue Anlage in Betrieb genommen oder die letzte Prüfung verpasst? Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie sich frühzeitig Ihren Prüftermin.

Downloads

pdf Die neue Trinkwasserverordnung 2023: Änderungen für Betreiber von Trinkwasserinstallationen 286 KB Download
pdf Checkliste - Verdunstungs-Kühlanlagen 89 KB Download
pdf Infoblatt-Kühltürme & Verdunstungskühlanlagen 187 KB Download

Weitere Informationen

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