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CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung | TÜV Rheinland

Bescheinigen Sie die Konformität Ihrer Produkte mit den anzuwendenden Rechtsvorschriften durch die CE-Kennzeichnung

Mit dem CE-Kennzeichen auf seinen Produkten erklärt der Hersteller, dass alle rechtlichen Anforderungen für diese Produkte erfüllt werden. Ziel der CE-Kennzeichnung ist es, die Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden EU-Vorschriften zu dokumentieren, z. B. für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen oder Medizinprodukte.

Vor Anbringung des CE-Kennzeichens auf dem Produkt ist eine Konformitätsbewertung und die Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung erforderlich. Nach Feststellung der Konformität des Produkts mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen erstellt der Hersteller die Konformitätserklärung und bringt eigenständig das CE-Zeichen auf dem Produkt an.

Bei Produkten mit einem hohen Risiko ist bei dem Konformitätsbewertungsverfahren eine benannte Stelle zu beteiligen. Dazu können Sie unsere Experten für die anzuwendenden EU-Regelungen, wie beispielsweise die Niederspannungsrichtlinie oder die Richtlinie für Elektromagnetische Verträglichkeit, einbinden. Bei erfolgreicher Konformitätsbewertung ist mit Ihrer EU-Konformitätserklärung der Weg frei für Ihre Produkte auf dem europäischen Markt. Mit der CE-Kennzeichnung – also der eigenverantwortlichen Erklärung des Herstellers – bringen Sie gegenüber der Marktaufsicht und Ihren Kunden zum Ausdruck, dass Ihre Produkte den anzuwendenden europäischen Richtlinien entsprechen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie zuverlässig bei der Feststellung der Konformität mit den geltenden EU-Richtlinien. Damit erfüllen Sie Ihre verantwortungsvolle Aufgabe als Hersteller und sichern sich den Zugang zum europäischen Markt.

Sie möchten mehr über unsere Konformitätsbewertungstätigkeiten und Produktprüfungen für Ihre CE-Kennzeichnung erfahren? Kontaktieren Sie jetzt unsere Experten!

Teilnahme am freien Warenverkehr auf dem europäischen Markt mit Ihrer CE-Kennzeichnung

Mit unseren Produktprüfungen und Ihrer CE-Kennzeichnung signalisieren Sie Ihren Kunden die Qualität und Sicherheit Ihrer Produkte. Sie dokumentieren damit die Konformität mit den geltenden EU-Richtlinien und senken Ihr Haftungsrisiko durch Anwendung dokumentierter Sicherheitsstandards. Das bietet Ihnen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil und ermöglicht Ihnen die Erschließung des europäischen Marktes.

Erforderliche Schritte zu Ihrem CE-Kennzeichen

Ablauf für Ihre CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung zeigt die Konformität eines Produkts an und ist die sichtbare Folge des ganzen Verfahrens der Konformitätsbewertung. Die Kennzeichnung steht für EU-weite Harmonisierung von Vorschriften, die den europäischen Warenverkehr vereinfachen sollen.

Erforderliche Schritte für Ihre CE-Kennzeichnung:

  1. Zuordnung der Richtlinie
    Feststellung, unter welche Richtlinie(n) Ihr Produkt fällt.
  2. Konformitätsbewertungsverfahren und Produktprüfungen
    Durchführung des Konformitätsverfahrens und aller erforderlichen Prüfungen. Ausstellung der Konformitätserklärung.
  3. Einschaltung einer „Benannten Stelle“ (optional)
    Einbeziehung einer „Benannten Stelle“, wie z. B. TÜV Rheinland, bei Maschinen oder Produkten, die als gefährlich eingestuft wurden.
  4. CE-Kennzeichnung
    Auszeichnung Ihrer Produkte mit der CE-Kennzeichnung.

Auswahl von geltenden europäischen Richtlinien:

Ihr kompetenter Partner für die Produktprüfungen zur CE-Kennzeichnung

Wir verfügen über langjährige Erfahrung und bieten bei kurzen Prüfzeiten unsere Unterstützung auf dem Weg zu der CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte. Als „Benannte Stelle“ können Sie uns bei der Konformitätsbewertung Ihrer als gefährlich eingestuften Produkte einbinden. Unsere Experten prüfen dabei nach den aktuell geltenden und Ihr Produkt betreffenden EU-Richtlinien. Wir unterstützen Sie gern auch bei internationalen Produktzertifizierungen und -registrierungen.

Erfahren Sie mehr über unsere vielfältigen Konformitätsbewertungsaktivitäten und vereinbaren Sie noch heute einen Termin!

Weitere Informationen zur CE-Kennzeichnung

pdf Infoflyer – Wichtige Veränderungen bei Zertifikaten 891 KB Download
pdf Infoflyer - CE-Kennzeichnung 2 MB Download

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CE-Richtlinien und CE-Zeichen

Die Abkürzung „CE“ bedeutet “Communauté Européenne”, der französische Begriff für „Europäische Gemeinschaft“. Er steht für EU-weite harmonisierte Vorschriften. Somit soll der europäische Warenverkehr vereinfacht werden.

Beispiele für Richtlinien

  • Niederspannungsrichtlinie für elektrische Betriebsmittel: 2014/35/EU
  • Aktive implantierbare medizinische Geräte: 90/385/EWG
  • Druckgeräterichtlinie: 2014/68/EU
  • einfache Druckbehälter: 2014/29/EU
  • Sicherheit von Spielzeug: 2009/48/EG
  • Bauprodukte: VO (EU) 305/2011
  • Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV): 2014/30/EU
  • Persönliche Schutzausrüstungen (PSA): 89/686/EWG (ab 21.04.2018: VO (EU) 2016/425)
  • Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte: 2005/32/EG
  • Medizinprodukte: 93/42/EWG
  • Aufzüge: 2014/34/EU
  • Maschinen: 2006/42/EG

Wichtige Veränderungen bei Zertifikaten von TÜV Rheinland.

Sicherheit und Qualität liegen uns seit Jahren am Herzen. Wir prüfen, kontrollieren und zertifizieren für Sie, und wir managen gemeinsam mit Ihnen Ihre Projekte. Dank unserer langjährigen Geschäftspartnerschaft kennen Sie uns als einen zuverlässigen und kompetenten Partner. Es ist uns daher sehr wichtig, dass unsere Kunden gut informiert und über die neuesten Änderungen im Zusammenhang mit Prüfungen und Zertifizierungen auf dem Laufenden sind. Heute möchten wir Sie über wichtige Änderungen im Zusammenhang mit Ihren OEM-Zertifikaten von TÜV Rheinland informieren. Diese Änderungen sind notwendig, um den Anforderungen der Akkreditierungsstellen und Behörden gerecht zu werden, und um Vorschriften und Gesetze einzuhalten. Daher möchten wir Ihnen den Umfang und die praktische Umsetzung dieser Maßnahme im Detail erläutern und einige Fragen im hier herunterzuladenden Dokument (PDF, 891 KB) beantworten.

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