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GS-Zeichen – Geprüfte Sicherheit

GS-Zeichen – Geprüfte Sicherheit

Lassen Sie Ihre Produkte GS-zertifizieren und sichern Sie sich das Vertrauen Ihrer Kunden

Logo GS-Zeichen TÜV Rheinland
Das Geprüfte Sicherheit Logo von TÜV Rheinland

Mit dem weltweit anerkannten GS-Zeichen stellen wir sicher, dass Ihre Produkte die Qualitäts- und Sicherheitsstandards des deutschen Produktsicherheitsgesetzes (kurz ProdSG) erfüllen. Das GS-Siegel ist eine wertvolle Entscheidungshilfe beim Kauf und stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden: Diese können sich auf die Qualität und Sicherheit Ihrer Produkte verlassen.

Wir dürfen als eines von über 60 Prüfunternehmen in Deutschland und Europa das GS-Zeichen ausstellen und stehen Ihnen als erfahrener Partner auf dem deutschen, europäischen und weltweiten Markt kompetent zur Seite.

Sprechen Sie uns jetzt an und informieren Sie sich über die Möglichkeiten Ihre Produkte GS-zertifizieren zu lassen!

Profitieren Sie von einem hohen Wiedererkennungswert

TÜV Rheinland GS-Zertifikat
Mit dem TÜV Rheinland GS-Zertifikat können Sie für Ihr zertifiziertes Produkt werben.

Die GS-Prüfung integriert zahlreiche produktspezifische nationale und europäische Richtlinien sowie Regeln und stellt fest, ob Ihre Gebrauchsanleitungen korrekt und vollständig sind und gewährleistet, dass alle Anforderungen an das GS-Zeichen erfüllt sind. Die kurzen Prüfzeiten der GS-Zertifizierung ermöglichen Ihnen eine schnelle Markteinführung der geprüften und zertifizierten Produkte.

Das GS-Zertifikat hat einen hohen Erkennungswert bei Verbrauchern auf dem deutschen und internationalen Markt und bietet Ihren Kunden eine eindeutige Entscheidungs- und Orientierungshilfe. Mit einem GS-Zertifikat minimieren Sie die Wahrscheinlichkeit von Haftungsrisiken und heben sich gegenüber Wettbewerbern ab.

Darüber hinaus kann Ihr Unternehmen in unsere öffentliche Online-Zertifikatsdatenbank Certipedia aufgenommen werden und Sie können mit dem TÜV Rheinland Siegel für Ihr zertifiziertes Produkt werben. Weitere Informationen finden Sie unter "GS-Zeichen Certipedia".

Wie kann ich meine Produkte GS-zertifizieren lassen?

Zu Beginn der Zertifizierung werden die eingegangenen Prüfgegenstände und Dokumentationen kontrolliert. Damit diese gleich von Anfang an vollständig sind, können Sie auch unsere Checkliste „Startklar“ zur Hilfe nehmen.

Geprüft werden müssen Auswirkungen des Produktes auf Gesundheit und Sicherheit des Menschen. Darüber hinaus integriert die GS-Prüfung zahlreiche produktspezifische deutsche und europäische Richtlinien sowie Normen; stellt fest, ob Ihre Gebrauchsanleitungen korrekt und vollständig sind und gewährleistet, dass alle Anforderungen an das GS-Zeichen erfüllt wurden.

Unsere Sachverständigen prüfen, ob Ihr Produkt die Anforderungen für das GS-Zeichen in Übereinstimmung mit dem geprüften Baumuster erfüllt. Fällt das Produkt unter europäische Richtlinien, wie z. B. die Niederspannungsrichtlinie, die Maschinenrichtlinie oder die EMV-Richtlinie, führen wir die Prüfung entsprechend dieser Vorgaben durch.

Der Zertifizierungsablauf für das GS-Zeichen bei TÜV Rheinland
Der Zertifizierungsablauf für das GS-Zeichen bei TÜV Rheinland

Unsere Experten prüfen viele Produktmerkmale (elektrische Sicherheit, Ergonomie, chemische Analysen von Polymermaterialien, elektromagnetische Verträglichkeit, Lärmemissionen und vieles mehr). Zum Abschluss erhalten Sie einen Bericht und wir stellen das GS-Zertifikat aus. Ggf. müssen die Produkte erst durch den Hersteller in Sachen Sicherheit nachgebessert werden, bevor das Zeichen erteilt werden kann.

Damit Sie das GS-Zeichen behalten können, sieht das Gesetz die regelmäßige Inspektion/Überprüfung der Fertigungsstätte vor, um eine kontinuierliche Kontrolle der Produktion zu gewährleisten. Bei Veränderungen an dem Produkt müssen Sie uns im Vorfeld darüber informieren, da die Gültigkeit des Zertifikates sonst erlischt. Das GS-Zeichen erfordert einen höheren Grad der Prüfung, der die Grundanforderungen für die CE-Kennzeichnung (Selbstdeklarierung des Herstellers) übersteigt.

Wir unterstützen Sie bei der GS-Zertifizierung auch nach europäischen Richtlinien

Wir stellen als eines von über 60 Prüfunternehmen GS-Zertifikate aus. Dabei bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Leistungen und Cross-Kompetenzen an: Unsere Experten prüfen zahlreiche Produktmerkmale, insbesondere elektrische Sicherheit, Ergonomie und chemische Analysen von Polymermaterialien, elektromagnetische Verträglichkeit und Lärmemissionen. Prüfungen erfolgen nach deutschem Recht und den europäischen Richtlinien und Verordnungen.

Den Preis einer GS-Prüfung und Zertifizierung teilen wir Ihnen gern in Form eines individuellen Angebotes mit.

Sie wollen mehr zum Thema GS-Zeichen und dessen Zertifizierung wissen? Wir haben für Sie typische Fragen zum GS-Siegel beantwortet. Ihnen fehlt die passende Antwort? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Was ist das GS-Zeichen?

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Was ist das GS-Zeichen?

Das GS-Zeichen ist ein nach deutschem Recht gesetzlich geregeltes Gütesiegel für „Geprüfte Sicherheit“. Dieses Prüfzeichen ist weltweit anerkannt. Als Hersteller zeigen Sie damit Ihren Kunden, dass Sie Ihr Produkt freiwillig einem Produkt- und Sicherheitstest durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle unterzogen haben.

Was bedeutet das GS-Zeichen für Ihre Kunden?

Ihre Kunden können sichergehen, dass sie bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarere Verwendung Ihres Produktes sowie bei vorhersehbarer Fehlanwendung ihre Sicherheit und Gesundheit nicht gefährdet sind. Das GS-Prüfzeichen bietet dem Verbraucher daher eine wichtige Entscheidungshilfe und Sie können das Vertrauen in Ihre Produkte beim Verbraucher stärken.

Ist das GS-Zeichen verpflichtend?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet Ihre Produkte nach GS zertifizieren zu lassen. Als Hersteller können Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Produkte freiwillig auf Sicherheit testen lassen.

Wie kann ich mit dem GS-Zeichen werben?

Mit der Anbringung des GS-Siegels bieten sich Ihnen zusätzliche Möglichkeiten für die Werbung und Absatzförderung Ihrer Produkte. TÜV Rheinland verbindet jedes vergebene GS-Zeichen mit einer individuellen ID Nummer zum Bespiel ID-Nummer 1000000000 und – wenn gewünscht – QR-Code. Durch Eingabe der ID Nummer, der Zertifikatsnummer, der Produktbezeichnung oder des Herstellernamens auf der Internetseite www.certipedia.com liefert die Suchfunktion Informationen zum gültigen GS-Zertifikat. Jedes erfolgreich geprüfte Produkt erhält das GS- Prüfzeichen mit individueller, zehnstelliger ID-Nummer und einen Interneteintrag mit konkreten Produktinformationen.

Was passiert mit dem GS-Siegel, wenn sich etwas an meinem Produkt ändert?

Gewünschte Änderungen am Produkt müssen im Vorfeld der zuständigen GS-Prüfstelle mitgeteilt werden, sonst verfällt das Siegel. Dort wird geprüft, ob das Produkt einer Nachprüfung unterzogen werden muss und sich damit Änderungen im Prüfbericht und an der Vergabe des GS-Zeichens ergeben.

Wer kann GS-Zeichen-Inhaber sein?

Herstellern darf ein GS-Zeichen zuerkannt werden. Sie sind Inhaber des GS-Zeichens, auch wenn sie sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befinden.

Wie lange ist die GS-Zertifizierung gültig?

Das GS-Prüfzeichen ist nach Erhalt 5 Jahre gültig wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind (gemäß § 21 II S. 2 ProdSG). Als eine der Voraussetzungen sieht das Gesetz die regelmäßige Überwachung Fertigungsstätte oder Produktionsstätte vor. Dies geschieht in der Regel jährlich.

Für welche Produktkategorien stellt TÜV Rheinland GS-Zeichen aus?

Wir können eine Vielzahl von Produkten prüfen und zertifizieren und ein GS-Zeichen oder GS-Zertifikat für Produkte in den folgenden Kategorien ausstellen:

  • Haushaltsgeräte
  • Leuchten
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Produkte für Kleinkinder
  • Spielzeug
  • Sport- und Freizeitgeräte
  • Unterhaltungselektronik
  • Werkzeuge
  • Automobilzubehör
  • Möbel
  • Bürogeräte
  • Gartengeräte

Für welche Produkte dürfen keine GS Zertifikate vergeben werden?

  • Antiquitäten
  • gebrauchte Produkte, die vor ihrer Verwendung instand gesetzt oder wiederaufgearbeitet werden müssen, sofern der Wirtschaftsakteur denjenigen, an den sie abgegeben werden, darüber ausreichend unterrichtet,
  • Produkte, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind,
  • Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, Erzeugnisse menschlichen Ursprungs und Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen
  • Medizinprodukte im Sinne des § 3 des Medizinproduktegesetzes, soweit im Medizinproduktegesetz nichts anderes bestimmt ist,
  • Umschließungen (wie ortsbewegliche Druckgeräte, Verpackungen und Tanks) für die Beförderung gefährlicher Güter, soweit diese verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, und
  • Pflanzenschutzmittel im Sinne des § 2 Nummer 9 des Pflanzenschutzgesetzes

Muss ich meine Produkte auch dann neu GS-zertifizieren lassen, wenn ein identisches Produkt bereits auf dem Markt ist?

Solange Sie nicht Hersteller bzw. Quasi-Hersteller des zertifizierten Produktes sind, müssen Sie Ihre Produkte nach GS prüfen und zertifizieren lassen. Ein Verweis auf ein identisches Produkt eines anderen Herstellers, welches bereits das GS-Siegel trägt, ist nicht ausreichend.

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) hat das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) 2011 ersetzt und reguliert die Sicherheitsanforderungen für Produkte, welche auf dem deutschen bzw. europäischen Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Es wurden wichtige Regeln zum Schutze des Verbrauchers aufgestellt, welche auch die Punkte Transparenz, Information und Marktüberwachung beinhalten. So müssen beispielsweise umfassende Verbraucherinformationen bereitgestellt werden und Hersteller bzw. Einführer eindeutig identifiziert werden können.

Auch die Vergabe des GS-Zeichens ist im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt. Das GS-Zeichen soll nach § 20ff ProdSG gewährleisten, dass die technischen Anforderungen an die Sicherheit eines verwendungsfertigen Produktes erfüllt sind und durch ein unabhängiges Prüfunternehmen kontrolliert werden.

Die Ursprünge des GS-Zeichen

Das GS-Zeichen wurde 1977 in Deutschland eingeführt, um den Anforderungen von einheimischen Arbeiterorganisationen, Versicherern und Verbraucherschutzorganisationen zu entsprechen. Während der GS-Prüfung wird verifiziert, dass Verbraucherprodukte (inkl. technischer Arbeitsmittel) allen gesetzlich verankerten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entsprechen. Obwohl das GS-Zeichen seinen Ursprung in Deutschland hat, wird es in vielen westeuropäischen Ländern anerkannt. Im letzten Jahrzehnt wurde das GS-Zeichen einer Vielzahl von weltweit vertriebenen elektronischen Produkten und Maschinen zuerkannt.

Erfahren Sie mehr über das Thema GS-Zeichen

mp4 Erklär-Video: Das GS-Zeichen 25 MB Download
pdf FAQ: CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen – Die Unterschiede 237 KB Download

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